Wie geht es im Stadtbad weiter? Wie kann eine Immobilie unter Denkmalschutz, die zwei große Schwimmbecken und zahlreiche Wannenbäder im gut erhaltenen Zustand ihr Eigen nennt, anders als zum Schwimmen genutzt werden? Für das seit rund 20 Jahren leerstehende Gebäude gibt es neue konkrete Nutzungsideen. Das Areal von rd. 8.000 Quadratmeter ist zu groß, um eine einzige Nutzung für die Gesamtimmobilie zu bestimmen und zu finanzieren – vielmehr soll das Gebäude schrittweise entwickelt und saniert werden.
Für einige Teilbereiche – wie z.B. das Freibadgelände – gibt es schon sehr konkrete Planungen, Beschlüsse und Finanzierungen. Für andere Gebäudeteile ist es weniger konkret bzw. steht noch gar nichts fest. Über 110 Jahre war das Stadtbad ein Treffpunkt für alle Krefelder – hier haben Generationen Schwimmen gelernt, Freunde getroffen oder einfach eine gute Zeit verbracht.
„Schwimmen” wird es hier nicht mehr geben. Aber wie kann die DNA, die in dem Gebäude steckt, bei einer Nutzung trotzdem erhalten bleiben? Was genau ist eigentlich die DNA des Stadtbades? Wie gelingt es, dass auch zukünftig das Stadtbad ein Treffpunkt für alle Krefelder:innen sein wird? Was genau braucht man dafür?
Mit diesen Fragen haben sich die Referenten auseinandergesetzt und laden nach kurzen Inputs zu einem produktiven Austausch mit dem Publikum ein.
Marcus Beyer
(Beigeordneter Stadt Krefeld -Geschäftsbereich Planung, Bau und Gebäudemanagement)
Prof. Robert Niess
(Architekt, Büroinhaber Chestnutt_Niess Architekten, Professur HS Düsseldorf – Fakultät Architektur Lehrgebiet „Entwerfen und Bauen im Bestand”)
Dr. Sven Kurau
(Kunsthistoriker, Wissenschaftlicher Referent in der Abteilung Inventarisation beim Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Gebietsreferent)
Sonja Palmer
(Architektin und Baubiologin)
Julia Kollosche
(Architektin, Leiterin Untere Denkmalbehörde Stadt Krefeld)
mit WDR-Moderatorin Anke Bruns
Anmeldung notwendig unter stadtbad@krefeld.de; Eintritt frei; Eingang über die Neusser Straße 58-60
Foto: Bildarchiv Monheim GmbH